Marl/Oberhausen. Kein guter Lebensstart für Cemre: Kaum war sie im Herbst 2007 in einem Oberhausener Krankenhaus zur Welt gekommen, da musste sie auch schon auf die Intensivstation für Frühgeborene. Sie würde sich aber sehr gut entwickeln, so sagten die Ärzte der jungen Mutter. „Schon wenig später wurde meine Tochter als ,kerngesund» entlassen“, erinnert sie sich.
Doch als sich am Abend des 27. Oktober 2007 bei ihrer Tochter hohes Fieber einstellte, begab sie sich sofort wieder ins Krankenhaus. Dort gab man ihr lediglich ein Notfallschein mit der Verdachtsdiagnose einer Hirnhautentzündung mit. „Niemand hat uns gesagt, dass das lebensgefährlich ist. Wir sollte uns erst am nächsten Tag an meinen Hausarzt wenden“, erzählt die verzweifelte Mutter. Am nächsten Morgen sah sie, dass ihre Tochter blau angelaufen war und nicht mehr atmen konnte. Trotz aller Bemühungen des Notarztes starb Cemre an der Hirnhautentzündung. „Ich halte das für einen groben Fehler des Krankenhauses“, sagt der Marler Patientenanwalt Stefan Hermann (44), Experte für Arzthaftung. Er vermutet hygienische Mängel, die die Entzündung begünstigt haben. Außerdem hätte das Kind mit der Verdachtsdiagnose Meningitis sofort wieder auf die Intensivstation gemusst. „Der Zustand der kleinen Cemre hätte engmaschig kontrolliert werden müssen. Ich bin sicher, das hätte den Tod des Kindes verhindert.“ So aber wurde Cemre nur 21 Tage alt.
Die Eltern fordern nun insgesamt 135.000 Euro Schmerzensgeld und haben über ihren Anwalt Klage eingereicht. „Eine realistische Forderung, aber bei weitem nicht genug, um den Tod eines Kindes gerecht zu werden“, zeigt sich Rechtsanwalt Hermann kämpferisch.

