Werbe hier
Veröffentlicht in

Heinrich: EU-Mahnung berührt Kaufvertrag nicht

Marl (eib). In einer Stellungnahme zum Bericht „EU ermittelt wegen Kaufland in Marl“ widerspricht Bürgermeisterin Uta Heinrich in mehreren Punkten der Darstellung in Marl Aktuell. Unter anderem schreibt sie, das Verfahren der EU-Kommission habe keine rechtlichen Auswirkungen auf den Grundstücksvertrag mit Kaufland, das Kaufhaus könne gebaut werden.

Sie habe das Schreiben der EU-Kommission nicht zu einem „Mahnschreiben“ herabgestuft, diese Bezeichnung sei vielmehr der Fachbegriff und die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Sie gehe nicht davon aus, dass sich die Bundesregierung und die EU in der Bewertung der Rechtsmäßigkeit des Kauflandgeschäftes einig werden; die Bundesregierung habe immer die Ansicht vertreten, dass Verträge wie der mit Kaufland nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Die Stadt Braunschweig sei nicht vom EuGH zu einer Geldbuße verurteilt worden, es komme auch keine Verurteilung der Stadt Marl durch den EuGH in Betracht.

Die Bezirksregierung habe bis zur Berichterstattung im Marl Aktuell noch keinen Brief aus Marl bekommen, weil auch keine schriftliche Stellungnahme benötigt wurde. Gleichwohl habe Marl telefonisch informiert.

Die Frage, ob bei dem Kauflandgeschäft gegen Vergaberecht verstoßen worden sei, sei rechtlich offen und noch keineswegs geklärt.

So weit die Kernaussagen aus der Stellungnahme der Bürgermeisterin.

In der Tat ist es denkbar, dass sich Bundesregierung und EU-Kommission in der Bewertung des Geschäftes nicht einig sind. Marl Aktuell hatte deshalb Parallelen zu Braunschweig gezogen. In diesem Fall war die Bundesrepublik zur Zahlung einer Geldbuße wegen des Verstoßes verurteilt worden. Dazu hätte die Bundesrepublik das Land Niedersachsen in Regress genommen. Dieses hatte bereits die Landesverfassung geändert, um Braunschweig in Regress nehmen zu können. Das Gericht verzichtete aber auf die Zahlung, nachdem sich die Bundesregierung dem Urteil gebeugt hatte.

Ob ein Verstoß gegen das EU-Vergaberecht vorliegt, sei „rechtlich offen und noch keineswegs geklärt“, schreibt die Bürgermeisterin, behauptet aber gleichzeitig, das Verfahren habe keine rechtliche Auswirkung auf den Grundstücksvertrag mit Kaufland. Das wird von Fachleuten anders gesehen: Man könne sich nicht auf bestehende vertragliche Vereinbarungen berufen, man müsse den Vertrag beenden, notfalls sogar brechen.

Das sah auch die niedersächsische Staatskanzlei so, wie sie in einem Gespräch mit Marl Aktuell bestätigte. Deshalb habe sie auch dafür gesorgt, dass Braunschweig den Vertrag wieder rückabgewickelt hat. Am schwersten war die Frage nach dem entgangenen Gewinn für den Vertragspartner gewesen.

Werbe hier