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Rückerstattung bei Kabelanschluss

Vest. Die Verbraucherzentrale in Marl weist Verbraucher auf zwei aktuelle Informationen hin. Zum einen hat der Kabelanbieter Unitymedia wegen seiner Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale NRW unterzeichnet. Das heißt, Verbraucher können Rückerstattungsansprüche geltend machen und die Preiserhöhung ist unwirksam. Die Verbraucherzentrale hält dafür Musterbriefe zur Verfügung, die auch im Internet (www.vz-nrw.de) unter Suchbegriff „Unitymedia“ bereit stehen.

Gleichzeitig startet die Verbraucherzentrale NRW eine Online-Umfrage zum Thema „Lust und Frust“ mit DSL. Hier wollen die Verbraucherschützer Schwachstellen der Anbieter aufdecken: teure, schlecht qualifizierte Hotlines, lange Wartezeiten bis zur Freischaltung, mangelnder Kundenservice und mehr. Das entsprechende Dokument ist auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW eingestellt und kann dort bearbeitet werden.

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