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Bisbu: Praxis der Schieflagen

Dorsten. Die Bisbu informiert Bergbaubetroffene über die Praxis der Schieflagenberechnung. Für die öffentliche Vorstandsitzung am Donnerstag, 16. Oktober, um 19.30 Uhr, in der Gaststätte Erwig in Altendorf-Ulfkotte hat der Vorstand das Ingenieurbüro Lenart aus Gelsenkirchen eingeladen, um die Bergbaubetroffenen kompetent zu informieren. Schieflagen sind in der Regel ein irreparabler Schaden. Zwar ist die Hebung eines jeden Gebäudes technisch möglich, allerdings hat der Bergwerksbetreiber über gesetzliche Regelungen erreicht, dass eine „gewisse“ Schieflage zumutbar ist und nicht entschädigt wird. So haben Bergbaubetroffene erst ab 2 mm/m mittlere Schieflage einen Anspruch auf Entschädigung. Die verschiedenen Berechnungsmethoden und ihre Konsequenzen für den Bergbaubetroffenen werden präsentiert und erläutert. Außerden gibt es Gelegenheit für Fragen.

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