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Ist Marler Geiselnehmer schuldunfähig?

Marl (eib). Der Marler Geiselnehmer wird wahrscheinlich nicht für seine Tat verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will beantragen, den 45-Jährigen in einem geschlossenen Krankenhaus unterzubringen, weil damit zu rechnen ist, dass der Mann schuldunfähig ist und deshalb für seine Tat auch nicht verurteilt werden kann.

Der Mann wohnte in einer Caritas-Einrichtung in Marl und hatte eine Frau als Geisel genommen, weil er befürchtete, wieder ins Krankenhaus eingewiesen zu werden. Nach dreistündigen Verhandlungen mit der Polizei gab er auf.

Er hatte bereits vor Jahren zwei Menschen umgebracht und war wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach seiner Freilassung hatte er eine Vergewaltigung begangen, doch wegen seiner schizophrenen Psychose war er freigesprochen und in ein geschlossenes Krankenhaus überwiesen worden. Der Marler Vorfall ereignete sich in einem „Urlaub“.

Ob eine Allgemeingefährlichkeit vorliegt, das soll ein Gutachter feststellen, doch der Beschuldigte (Verteidiger: Rechtanwalt Benecken) lehnt ein Mitwirken ab, so Oberstaatsanwalt Gutjahr. In diesem Fall würde ein Gutachter den Beschuldigten innerhalb der Gerichtsverhandlung begutachten.

Diese wird voraussichtlich erst Anfang 2009 stattfinden. Eine Eilbedürftigkeit sieht der Staatsanwalt nicht, schließlich ist er noch aufgrund einer früheren Gerichtsentscheidung in sicherer Verwahrung.

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