Marl (eib). Der Verein „Frauen helfen Frauen“ steht nach der Kündigung zweier langjähriger Mitarbeiterinnen vor der Zerreißprobe. Die beiden Frauen sehen einen Zusammenhang zwischen einer zufällig gefundenen Aktennotiz, der eine Zweckentfremdung von Geldern belegen soll, und ihrer Kündigung. Der Vorstand bestreitet das. Er verweist auf frühere Vorfälle und erklärt, eine Kündigungs-Rechtfertigung sei nicht nötig, weil der Verein weniger als zehn Angestellte habe.
Vor dem Arbeitsgericht Herne wurde gestern klar, das die Klägerinnen beweisen müssen, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen ihren Kündigungen und dem Aktenvermerk gibt.
Dieses Schreiben ist höchst brisant: Darin soll stehen, dass die Honorare aus dem Personalkosten-Topf bezahlt werden sollen, um eine zu hohe Rückzahlung an die Stadt Marl zu vermeiden, die dem Verein einen Zuschuss gibt. Und darauf soll vermerkt sein, dass man diese Finanzierungsart nicht bei einer Prüfung entdecken darf. Unterschrieben habe das ein Vorstandsmitglied. Sollte sich diese Darstellung bewahrheiten, dann hätte der Verein tatsächlich ein strafrechtliches Problem.
Zurzeit aber hat der Verein (140 Mitglieder) noch ein ganz anderes Problem. Viele Mitglieder machen Druck, weil sie die beiden Kündigungen nicht verstehen und damit offenbar nicht einverstanden sind. Neue Mitglieder wollen mitmachen – und werden erst einmal auf Oktober vertröstet. Andere wollen eine Kassenprüfung, vielleicht sogar eine außerordentliche Mitgliederversammlung, auf der es um den Vereinsvorstand gehen könnte. Ein neuer Vorstand, so die Überlegungen, könnte die Kündigungen zurücknehmen.
Über die wird ohnehin erst Ende Oktober/Anfang November entschieden. Eine Abfindung über 4000 Euro hatte eine Mitarbeiterin (neun Jahre dabei) schon abgelehnt, die andere (14 Jahre dabei) wollte gar nicht erst darüber reden.
Die Rechtsvertreterin der beiden Frauen war zuversichtlich, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Aktennotiz und Kündigung beweisen zu können.

