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Infos über Zusatzstoffe und Wasserhärte

Herten (om). „Das von der Gelsenwasser AG gelieferte Trinkwasser ist von guter Qualität und erfüllt die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, es wird laufend kontrolliert“ – betont das Unternehmen gleich zu Beginn seiner aktuellen Mitteilung. Die Trinkwasserverordnung regelt, dass nur für den jeweiligen Aufbereitungszweck speziell zugelassene Substanzen verwendet werden und im Trinkwasser verbleiben dürfen. Deren Restkonzentration muss untersucht werden, wobei strenge Grenzwerte gelten.

Dem im Wasserwerk Haltern geförderten Trinkwasser wird bei Bedarf zur Desinfektion Natriumhypochlorit zugesetzt. Zum Schutz vor Korrosion im Rohrnetz und in den Hausinstallationen werden in geringen Mengen Phosphat und Natronlauge zugegeben.

Aus dem Gehalt an Mineralien wie Kalzium und Magnesium wird die Wasserhärte berechnet. Sie beeinflusst auch die Waschkraft eines Waschmittels. Auf jeder Packung ist entsprechend der Wasserhärte die nötige Menge an Waschmittel angegeben. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene geänderte Wasch-und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) kennt statt der vorher vier Härtebereiche (1 bis 4) nur noch drei: weich (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter), mittel (1,5 bis 2,5 mmol/l) und hart (mehr als 2,5 mmol/l). Weiterhin gilt: Je weicher das Wasser, desto weniger Waschmittel wird benötigt.

Das aus dem Wasserwerk Haltern gelieferte Trinkwasser liegt im Härtebereich mittel (früher 2). Das Waschmittel ist richtig dosiert, wenn als Zugabemenge unter Berücksichtigung der Herstellerangaben der jeweilige Bereich gewählt wird.

Kunden finden die Trinkwasseranalyse für ihren Wohnort unter www.Gelsenwasser.de/de/privatkunden/wasser/trinkwasseranalyse.php.

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