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Ohne Vollmacht geht fast gar nichts

Oer-Erkenschwick (om). Am 27. Mai bietet die Betreuungsstelle mit den örtlichen Betreuungsvereinen erneut Gelegenheit zur persönlichen Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Es kann so schnell passieren: Man erleidet einen schweren Unfall oder erkrankt plötzlich schwer und kann sich nicht mehr selbst um Bankgeschäften, Behörden-oder Wohnungsangelegenheiten kümmern. Und wer entscheidet dann in gesundheitlichen Fragen?

Es gibt keine automatische gesetzliche Stellvertretung. Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern oder Lebenspartner können ohne Vollmacht keine wirksamen Erklärungen im Namen des Betroffenen abgeben.

Der behandelnde Arzt ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Auch Banken dürfen ohne entsprechende Vollmacht keine Aufträge von Dritten entgegen nehmen. Wer kündigt den Telefonanschluss oder beantragt eine Rundfunkgebührenbefreiung oder eine Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse? Für diesen „Ernstfall“ kann jeder vorsorgen.

Elisabeth Blohm und Christiane Bendieck von der Betreuungsstelle der Kreisverwaltung Recklinghausen und Monika Sinder vom Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen möchten deshalb eine möglichst große Zahl von Bürgern aus Oer-Erkenschwick und Umgebung über die Möglichkeiten von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung informieren: Am 27. Mai stehen sie von 8.30 bis 12.30 und 14 bis 16.30 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung in der Sparkasse Vest, Stimbergstraaße 117.

Interessierte wenden sich bei Fragen bitte an Elisabeth Blohm (Tel. 02361/53-2010), Christiane Bendieck (02361/53-2713) oder Monika Sinder (02363/910091).

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