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Den Nachtspeichern wird der Strom abgeschaltet

Dorsten (eib). In Tausenden von Dorstener Haushalten hat das Zittern begonnen: Die Nachtspeicheröfen sollen verboten werden, bis zu 20 000 Euro kosten die Umstellung auf eine andere Versorgungsform. Ein ganzer Stadtteil steht vor dem Umbruch, 5000 Wohnungen in der ehemaligen Vorzeigestadt Neu-Wulfen sind davon betroffen. Politik und Verwaltung sind hilflos.

Als in den 60er Jahren die neue Stadt geplant wurde, sollte sie in allen Punkten zukunftsweisend sein. In vielen Dingen ist Barkenberg das noch heute. Und selbst die Pflicht, nur Strom als eines „Heizmittel“ einzusetzen, wird noch immer ernst genommen: Die LEG, die gerade ihren eigenen Wohnbestand modernisiert, setzt weiterhin auf Strom.

Dabei ist längst bekannt, dass die elektrische Energie mittlerweile „unbeliebt“ ist, nicht zuletzt wegen des geringen Wirkungsgrades. Damals, vor fast 50 Jahren, ging es um „saubere Energie“, keinen Ruß, keine Schornsteine. Mittlerweile sind die Strompreise gestiegen und es gibt in Barkenberg keine Alternative zum billigen Nachtstrom. Mehr noch: Es steht zu befürchten, dass der Nachtstrom noch teurer wird.

Der schmerzhafte Druck auf die Mieter und Hausbesitzer hat gewaltig zugenommen, seit die Stadt über ein anstehendes Verbot von Nachtspeicherheizungen informiert hat. Der Schock kam überraschend, allerdings sehr spät. Denn das Thema ist bereits seit Monaten in der Diskussion.

Bereits im November 2007 hatte die Bundesregierung auf eine besorgte Anfrage der FDP reagiert und das anstehende Verbot von Nachtspeicherheizungen bestätigt. Bis zum Mai 2008 will die Bundesregierung „eine Entscheidung über eine vollständige Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung einschließlich konkreter Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen“ herbeiführen. Betroffen sind 1,4 Millionen Wohnungen bundesweit.

Grund zu Hektik oder Panik gibt die Regierung allerdings nicht, denn sie äußert sich auch schon zu den Härtefällen:

Ein zur Außerbetriebnahme verpflichteter Eigentümer soll wirtschaftlich nicht überfordert werden, Härtefallklauseln und Befreiung sind vorgesehen.

Danach können die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag befreien, „soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht mehr erwirtschaftet werden können“.

Mit anderen Worten: Die bestehenden Nachtspeicheranlagen können erst einmal zu Ende genutzt werden. Danach allerdings muss eine andere Heizform gefunden werden.

Vielleicht Erdgas? Eine Leitung unter dem Napoleonsweg wurde bereits verlegt. Ein Anschluss entfernter liegender Häuser war aber bislang nicht in Frage gekommen – wegen der hohen Investitionen.

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