Vest. Es ist wieder ein Urteil „gegen“ das (in Bau befindliche) Eon-Kraftwerk in Datteln. Aber es sei nicht das endgültige Aus, betonte das Oberverwaltungsgericht Münster bei seinem jüngsten Urteil. Das Gericht hat einen Vorbescheid für das Kraftwerk (zum Thema Immissionsschutz) aufgehoben. Meinung der Stadt Datteln: Für die Realisierung des Kraftwerkbaus sei der Vorbescheid nicht zwingen erforderlich. Wichtig sei ein wirksamer Bebauungsplan. Und daran werde gerade „mit großer Sorgfalt“ gearbeitet.

