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Mieter enttäuscht: Wohnversprechen gilt nicht

Bergerhoff (r.) mit Bauminister Oliver Wittke (l.) und Marls CDU-Chef Schulte-Kemper. FOTO: Mengedoht

Marl/Kreis (eib). Viterra zeigte sich einsichtig und großzügig, die Politiker waren stolz, rund 200.000 Familien im Ruhrgebiet waren zufrieden. Das Wohnungsunternehmen hatte den Mietern Garantien gegeben, dass sie bei dem Verkauf des Wohnungbestandes keine eklatanten Nachteile zu befürchten hätten. Ein Prozess in Marl zeigt: Das ist alles ein Irrtum.

Ein Mieter der Schlenkesiedlung wollte es gerichtlich feststellen lassen: Hat er, wie versprochen, als über 65-Jähriger ein lebenslanges Wohnrecht? Das Amtsgericht Marl hat festgestellt: Nein. Denn erstens hat das falsche Unternehmen die Zusage gemacht und zweitens hätte das Bestandteil des schriftlichen Mietvertrages werden müssen.

Werner Bergerhoff und seine Ehefrau Helga saßen verdattert im kleinen Gerichtssaal. Das Urteil war noch nicht gesprochen, aber der Richter hatte schon klar gemacht: Das ganze Schriftsatz-hin-und-her hat keine Bedeutung. Dr. Wesener, der Anwalt der Bergerhoffs, erhielt nicht einmal Gelegenheit, auf das letzte Schreiben zu reagieren.

Das Ehepaar kämpft seit Jahren um seine Siedlung, längst ist entschieden, dass sie abgerissen und einer Erweiterung des Chemieparks weichen soll. Die meisten sind ausgezogen, rund 50 Familien warten darauf, in die neue Gartenstadt in Drewer umziehen zu können (im Frühjahr 2009). Doch Bergerhoffs haben sich mittlerweile wieder zurückgezogen. Zu viele Nachteile sahen sie für sich persönlich.

Aber muss er überhaupt ausziehen? Hatte nicht Viterra öffentlich verkündet, dass die über 65-Jährigen wohnen bleiben dürfen? Hatte nicht die Landesregierung das als einen sozialen Erfolg gefeiert?

In einer Feststellungsklage wollte er sich das bestätigen lassen. Und er erlebte in dieser Woche eine Riesenüberraschung: Die Viterra AG hatte die Zusage gemacht. Aber die Wohnungen gehörten Viterra Wohnen, einer selbstständigen Tochtergesellschaft. Diese, so stellte das Gericht fest, sei unabhängig und nicht gebunden an die Zusagen der AG. Viterra Wohnen aber hat keine Zusagen gemacht!

Die Schlenke-Siedlung war im Oktober 2003 an die Degussa-Grundbesitz verkauft worden, als Eigentümerin eingetragen wurde sie erst im Januar 2006, wundert sich Dr. Wesener.

Und noch eine Überraschung erlebte Werner Bergerhoff: Das lebenslange Wohnrecht hätte im Mietvertrag schriftlich verankert werden müssen. Der Richter verwies auf den § 560 BGB und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus diesem Jahr, wonach es ausdrücklich der Schriftform bedurft hätte.

Das wüssten sicher auch die anderen Mieter der Deutschen Annington nicht, die 2005 rund 152.000 Wohnungen von Viterra gekauft hatte, davon ist Werner Bergerhoff überzeugt. Und entsprechend geänderte Mietverträge hätten sie sicher auch nicht bekommen.

Werner Bergerhoff war enttäuscht, will aber in die nächste Instanz gehen. Der Richter tröstete ihn damit, dass erst jetzt das Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht worden sei. Einschließlich eines Enteignungsverfahrens könne sich das alles noch so acht bis zehn Jahre hinziehen.

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