Marl (eib). Seit fast einem Jahr halten sich die Kindergärten des Kreises nicht an die Gesetze: Weil sie nicht wissen, wie das gehen soll. Die „Diätenverordnung“ stellt sie vor bislang unlösbare Aufgaben. Kinder zwischen einem und drei Jahren dürfen nur noch diätetische Lebensmittel bekommen.
Das Marler Jugendamt nimmt die Realität als Maßstab. Und die sieht so aus: Zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr lernen Kinder gemeinsam mit ihrer Familie zu essen. Kinderärzte teilen besorgten Müttern grundsätzlich mit, dass der Verdauungsapparat mit Vollendung des ersten Lebensjahres voll funktionsfähig ist und normale Kost aufnehmen kann, ohne Schaden zu nehmen. „Daher wird auch in den Kitas bislang wie in Familien verfahren. Es wird darauf geachtet, dass die Nahrung der Kinder dem Alter entsprechende Nährstoffe und Vitamine enthält. Grundsätzlich essen die Kinder dieser Altersgruppe aber möglichst gemeinsam mit älteren Kindern am Tisch, ohne dass die Kleinen durch besondere Nahrung aus der Gruppe ausgegliedert werden.“
So geht das nun aber nicht mehr. Denn wenn für die bis Dreijährigen die Anforderungen für unter Einjährige gilt, dann bekommen sie Säuglingsnahrung (Flaschennahrung) oder altersentsprechende Babynahrung aus Gläschen. Anders geht es (noch) nicht.
Denn die Essensversorgung der städtischen Tageseinrichtungen erfolgt über eine Tiefkühlfirma mit geschlossener Gefrierkette. Und diese Firma hat ihre Überlegungen noch nicht abgeschlossen, wie die Diätverordnung nun in die Praxis umgesetzt wird. Alternativen gibt es nicht.
Die Lebensmittelüberwachung des Kreises ist offenbar auch nicht klüger. Im vergangenen Monat schrieb sie der Stadtverwaltung, es handele sich um ein „Problem von übergeordneter Bedeutung“. Deshalb habe man das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW „um Weisung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise gebeten“. Eine Rückantwort gab es noch nicht.
In Marl fragt man sich, ob die Verordnung überhaupt umsetzbar ist.

