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Meldeverfahren für Kinder-Vorsorge startet

Vest (sl). Mit einem Meldeverfahren will das Land NRW erreichen, dass künftig möglichst alle Kinder an den für gesetzlich Krankenversicherte kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen sechs Monaten und fünf Jahren teilnehmen. Durch die sogenannten U5 bis U9 können mögliche Krankheiten oder Entwicklungsstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Doch nicht alle Eltern machen von den Untersuchungen Gebrauch: Nur rund 75 Prozent aller Kinder nehmen lückenlos alle Termine wahr.

So funktioniert das Meldeverfahren: Die Ärzte melden der Zentralen Stelle Gesunde Kindheit im LIGA.NRW die Kinder, die an den jeweiligen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen haben. Die Zentrale Stelle vergleicht diese Meldungen mit den Daten der Einwohnermeldeämter, um festzustellen, welche Kinder noch nicht bei den Untersuchungen waren. Etwa eine Woche vor Ablauf der Frist, in der die Untersuchungen gemacht werden, schickt die Zentrale Stelle den Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben.

Nach Ablauf der Frist werden die jeweiligen Kommunen darüber informiert, welche Kinder nicht an den Untersuchungen teilgenommen haben. Diese Eltern werden dann von den örtlichen Jugendämtern aufgesucht und beraten. Denn häufig werden Termine im Alltagsgeschehen einfach nur vergessen oder Eltern sind gar nicht darüber informiert, warum Früherkennungsuntersuchungen so wichtig für ihr Kind sind.

Gerade die Vorsorge-Termine, bei denen die Teilnahmezahlen sinken, sind wichtig mit Blick auf den Schulstart. Kinder, die zum Beispiel Schwierigkeiten beim Sprechen haben, sich nicht gut konzentrieren können, schlecht sehen oder hören, werden dem Unterricht nicht so gut folgen können. Auch wichtige Schutzimpfungen gehören zum Angebot der Vorsorge-Untersuchungen: Masern können schlimme Folgeschäden nach sich ziehen. Ebenso können Früherkennungsuntersuchungen auch Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlungen erkennen lassen.

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