(sl). Was verdiene ich als Verkäuferin, Maschinenschlosser oder Dachdeckergeselle? Welche Ausbildungsvergütung bekomme ich im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr als Arzthelferin, Kraftfahrzeugmechaniker oder als Bankkaufmann? Welche Tarife werden von den Zeitarbeitsfirmen gezahlt? Fakt ist: Das Informationsbedürfnis von Arbeitgebern und Institutionen wächst seit Jahren kontinuierlich. „Immer mehr Interessierte nutzen das Tarifinformationsangebot des Arbeitsministeriums im Internet. Täglich greifen rund 1.200 Besucher auf unsere Website zurück. Deshalb ist die Internetseite jetzt grundlegend überarbeitet und noch einmal erweitert worden“, so Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Ratsuchende erfahren hier, wie das Tarifsystem überhaupt funktioniert. Die wiedergegebenen Tarifdaten sind eine wichtige Hilfe bei der Ar-beitssuche, bei der Berufsberatung und Berufswahl. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten zudem eine Orientierungshilfe bei der Lohnfindung und bei der Festlegung der Wochenarbeitszeit sowie Urlaubsdauer. „Dies ist zum einen gerade im Niedriglohnsektor wichtig, aber auch für Existenzgründer und kleine expansive Betriebe, die später an eine Tarifbindung durch einen Beitritt zu einem Arbeitgeberverband denken“, betonte Laumann.
„Wir wollen mit diesem Informationsangebot und der Orientierung auf tarifliche Standards einen Beitrag zur Stabilisierung unseres Tarifvertragssystems leisten.“ Tarifinformationen gibt es für über 100 Wirtschaftszweige bzw. Tarifbereiche in NRW. Eine Verdienstübersicht gibt Informationen zu mehr als 320 Berufen und Tätigkeiten aus zurzeit 71 Wirtschaftszeigen bzw. Tarifbereichen. Jährlich werden die aktuellen Ausbildungsvergütungen aus 170 Branchen und 8 öffentlichen Dienstbereichen dokumentiert.
Info: www.tarifregister.nrw.de

