Marl (eib). „Die Weiterentwicklung des Chemieparks liegt im öffentlichen Interesse.“ Das stellte am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Münster fest und wies eine Normenkontrollklage gegen die Stadt Marl zurück. Eine Revision ist nicht zugelassen.
Damit hat der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Schlenke, Werner Bergerhoff, einen weiteren Prozess verloren. Er kämpft seit Jahren gegen die Aufgabe der Schlenke (6 ha mit 146 Mietwohnungen, 29 Reihenhäuser) zu Gunsten einer Westerweiterung des Chemieparks (rund 700 ha).
Das Gericht hatte sich zunächst über Bedenken hinweggesetzt, dass Bergerhoff als Mieter überhaupt klageberechtigt sei. Am Ende der fast zweistündigen Verhandlung (der vor zwei Wochen schon ein Ortstermin vorausgegangen war), erklärte es, es gehe um die Fortentwicklung des Chemieparks, Marl habe ein Interesse, den Abbau von Arbeitsplätzen zu stoppen und die Stadt sei deshalb berechtigt gewesen, diese Zwangsmaßnahme vorzunehmen. Man könne es der Stadt nicht zumuten zu warten, bis der Letzte freiwillig gegangen sei. „Die Stadt Marl hat die Belange der Bewohner richtig gewichtet.“ Dazu habe auch die neue Siedlung gehört.
Wichtig sei, dass das „Hindernis“ Schlenkesiedlung beseitigt werde, der weitere Raumbedarf für den Chemiepark sei nachgewiesen. Die Siedlung sei nicht entstanden, damit die Bewohner schön in der freien Natur wohnen könnten. Sondern es seien betriebsbezogene Wohnungen für die Zeche gewesen, die gegenüber (auf dem heutigen Maincor-Gelände) gestanden habe. Diesen Bezug gebe es heute nicht mehr.
Die vielen kritischen Fragen, die das Gericht an die Vertreter der Stadt Marl hatten („Briefmarkenplanung“), ließ lange Zeit die Vermutung aufkommen, am Ende stünde ein Urteil zu Gunsten Bergerhoffs.
„Wir hätten gerne beiden Seiten die Entscheidung erspart“, erklärte am Ende der Vorsitzende Richter. Aber die Stadt sah keine Möglichkeit zu Beginn der Verhandlung, Bergerhoff in irgendeiner Weise finanziell entgegen zu kommen. Das hätte sonst Auswirkungen auf die Verhandlungen um die letzten beiden Eigenheime gehabt. Auch der Vertreter Bergerhoffs war nicht an einem finanziellen Ausgleich interessiert. Es gehe ums Grundsätzliche.

