Um Passanten zu schützen, ist es die Pflicht eines jeden Grundstückeigentümers, fürdie Sicherheit vor und auf seinem Grundstück zu sorgen. Laut Online-Magazin homesolute.com müssen Grundstückseigentümer Verkehrswege für Fahrzeuge und Fußgänger bei jeder Witterung sicher benutzbar halten. Üblicherweise übertragen die Gemeinden den Anliegern auch die Sicherungspflichten für öffentliche Gehwege, die an private Grundstücke angrenzen. Im Zweifel raten die Expertendazu, sich bei der zuständigen Gemeinde zu erkundigen, wie die Räumpflicht vorOrt geregelt ist.
Schneeräumen mag zwarlästig sein, jedoch darf man sich die Arbeit nicht dadurch erleichtern, indemman die weiße Pracht einfach vom Gehweg auf die Straße schaufelt. Die Experten des Online-Magazins homesolute.com empfehlen stattdessen, den Schnee so an den Rand des Gehwegeszu häufen, dass eine gesetzlich vorgeschriebene 80 cm breite Schneise für die Passanten entsteht und der Straßenverkehr nicht behindert wird.
Doch keine Sorge: Rund um die Uhr kann niemand zumSchnee schippen verdonnert werden! So gibt es auch für die Räumzeiten genaue Vorschriften: Gewöhnlich ist die Zeit von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends dafürvorgesehen. Natürlich sind in Sonderfällen, beispielsweise bei Kundenverkehr,auch entsprechende Abweichungen von dieser Zeitspanne möglich. Bei besondersstarkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von derRäumpflicht, die in diesem Falle ohnehin überflüssig wäre. Lässt der Schneefall nach, gilt allerdings: Ran ans Räumen!

