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Spagat zwischen Mittelalter und Wirtschaft

FOTO: Mengedoht

Haltern (eib). Haltern, dieses mittelalterlich anmutende Städtchen zwischen Ruhrgebiet und Münsterland, will seien Charme nicht verlieren und hat dieses jetzt rechtlich geregelt: Auf zwölf Seiten wird erklärt, was alles im Stadtbild geht. Für Besucher und Bewohner ein optischer Gewinn. Aber auch für die Gewerbetreibenden? „Wir können damit leben“, erklärt der Geschäftsführer der Werbegemeinschaft Haltern, Christoph Kleinefeld.

Doch von der 60-seitigen Stellungnahme der Kaufmannschaft ist nur wenig übernommen worden. Die hatte durchaus ihre Bedenken gegen die rigorosen Durchgriffe, bei denen Logos nicht größer als ein Blatt Schreibmaschinenpapier sein dürfen und Werbung maximal drei Meter lang und 70 Zentimeter hoch. „Manches ist so nicht praktikabel“, meint der Geschäftsinhaber.

„Unverwechselbare historische Bauten und ein vielfältiges städtisches Leben“, das lieben die Besucher. „Wir sind die schönste Stadt im Kreis“, sagt Kleinefeld selbstbewusst. Die Kirche St. Sixtus, das Alte Rathaus, der Siebenteufelsturm und fünf weitere Gebäude stehen bereits unter Denkmalschutz. Und der ganze Stadtkern soll sich dem historischen Charakter anpassen.

Das geht von den Traufengassen bis zur Farbgestaltung, vom Gebäudesockel über Schaufenstergrößen bis zu Vordächern und Balkonen. Vorgeschrieben ist weißer oder naturfarbener Putz, der Erhalt von Fachwerk und die Form von Dachaufbauten. Antennen gehören unters Dach und Stützmauern dürfen nicht höher als 1,20 m sein. Das alles sehen die Kaufleute als lobenswerte Unterstützung ihrer Stadt.

Doch auf den Seiten 10 und 11 der Satzung wird es problematisch, da geht es unter Paragraph 8 um die Werbung: Grelle Markisen sind veboten, Folien, Plakate und Fahnen sind nur für Sonderaktionen erlaubt. Zentimetergenau werden die Positionen von Werbeträgern festgelegt. Die Werkstoffe von Hinweisschildern werden bestimmt, Blinkanlagen sind verboten, Kabelzuführungen müssen verdeckt werden, Leuchten als Werbeträger werden nur für die Gastronomie erlaubt.

Manches sei einfach nicht praktikabel, meint Kleinefeld. Das Verbots-Paket verhindere eine Entwicklung in der Werbung, neue und gute Ideen hätten keine Chance. Doch leider habe die Kaufmannschaft in der Politik nicht den erhofften Widerhall gefunden.

Besser wäre ein anderer Weg gewesen, meint Kleinefeld. Nämlich beim Umgestalten und Restaurieren mit der Stadt die Möglichkeiten im Einzelfall abzustecken. Schließlich betreffe die Gestaltungssatzung der Stadt ohnehin nur das künftige Aussehen der Stadt und zwinge niemanden, schon jetzt seine Fassade anzupassen.

Unberührt bleibt auch der Komplex der Muttergottesstiege am Ende der Rekumer Straße. Dessen (großflächige) Gestaltung und Werbung wird ohnehin nicht erfasst. Während der Neubau Marienhof sehr wohl dazu gehört.

Die Trageweite der Satzung sie vielleicht manchem Hausbesitzer gar nicht bewusst, meint Christoph Kleinefeld. Auf der anderen Seite werde sie aber keine Investitionen in der Stadt verhindern. Und so bleibe man auch weiterhin die schönste Stadt im Kreis.

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