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Noch nicht verboten aber brandgefährlich

Vest. Der Start von sogenannten Himmelslaternen – auch: Sky-Laternen, Sky-Ballons, Himmelsfackeln – ist im Vestischen Kreis zwar (noch) nicht verboten, dafür allerdings brandgefährlich. Darauf weisen die Feuerwehren des Kreises hin und bitten um einen umsichtigen Umgang mit den Flugkörpern.

Gerade in den trockenen Sommermonaten seien Felder, Wiesen und Wälder durch das offene Feuer in den Laternen und deren unkontrollierbaren Flugbahnen besonders gefährdet, so die Brandschützer. Stürzt ein Ballon ab oder verfängt sich in einem Baum, können schnell größere Brände entstehen.

„Zur Fußball-EM verfing sich eine brennend niedergehende Himmelslaterne in einem Baum im Garten meines Nachbarn. Zum Glück hatte es vorher geregnet, so brannte nur die Hülle vollständig ab und der Baum fing kein Feuer“, erläutert Kreisbrandmeister Klaus Krause die Brandgefahr aus seiner eigenen Erfahrung.

Dass die fliegenden Laternen brandgefährlich sind, liegt auf der Hand. Die Hülle besteht normalerweise aus Papier und ist auf einen dünnen Rahmen aus Bambusrohren gespannt. Für den Auftrieb sorgt, ähnlich wie bei einem Heißluftballon, ein Brennkörper. Dieser besteht meistens aus einem Baumwollstoff, der mit einer brennbaren Flüssigkeit getränkt wurde. Einmal gestartet, lässt sich die Flugbahn der Sky-Laternen nicht mehr beeinflussen.

In den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln ist das Starten der Himmelslaternen mit Hinweis auf die möglichen Beeinträchtigung der Sicherheit im Flugverkehr sowie die Brandgefahren bereits verboten worden. Im Bereich der Bezirksregierung Münster und damit auch im Kreis Recklinghausen (noch) nicht. „Aufgrund der Gefahren sollten die Laternen wie Höhenfeuerwerk behandelt werden“, rät Kreisbrandmeister Klaus Krause.

„Vorab sollte eine Genehmigung von den Ordnungsbehörden vor Ort und gegebenenfalls der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) eingeholt werden“, rät Krause. Anschließend sei die Leitstelle der Feuerwehren in Recklinghausen (Tel. 02361/9394-0) über Startort und -zeit zu informieren. „Zudem sind die Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten!“

So weisen die Hersteller explizit darauf hin, dass die Papierhülle in Brand geraten und dadurch erheblicher Schaden entstehen kann. Daher dürfen die Himmelslaternen nicht in der Nähe von entflammbaren oder explosionsgefährdeten Plätzen oder Gegenständen wie Tankstellen und Hochspannungsmasten oder in der unmittelbaren Nähe von Häusern oder Bäumen gestartet werden. Zudem ist der Aufstieg nur bei Windstille oder sehr leichtem Wind zulässig.

Desweiteren raten die Hersteller, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im, aus ihrer Sicht unerwarteten, Schadensfall zu sorgen. Und dies erscheint auch sinnvoll, denn sollte eine Himmelslaterne einen Brand auslösen, können zivilrechtliche Forderungen entstehen, die schnell mehrere tausend Euro betragen. Hinzu kann eine Strafanzeige wegen Brandstiftung kommen.

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