Oer-Erkenschwick (eib). Die Stimbergstadt hat ihre Feuerwehr-Affäre noch immer nicht in den Griff bekommen. Ein beteiligter 40-jähriger Brandmeister darf zurück in den Dienst, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, weil die Stadt juristisch falsch vorgegangen ist: Sie suspendierte den Mann, „vergaß“ aber eine Strafanzeige zu stellen.
Die Panne setzt die Reihe der Peinlichkeiten fort, die sich seit Jahren um den Löschzug Rapen ranken. Erst gab es jahrelang Aufnahmerituale, bei denen Schuhcreme auf Genitalien geschmiert oder nackte Neulinge abgesprüht wurden. Dann beschwerte sich im vergangenen Jahr eine Frau, als bei diesem Ritual mit unzüchtigen Handlungen gedroht wurde. Die Konsequenzen ihrer Anzeige folgten auf dem Fuß: Sie wurde aus der Wehr ausgeschlossen. Dagegen klagte sie – und wurde wieder aufgenommen.
In den turbulenten folgenden Wochen wurden die Aufnahme-Rituale erst verteidigt, dann trat der Stadtbrandmeister zurück, und erst als sich das Innenministerium einschaltete, war auch der Bürgermeister bereit, den Fall aufzuwickeln. Dabei traf es den 40-Jährigen, der auf einem Ritual-Foto aus dem Jahr 2002 zu erkennen war. Der Bürgermeister (als oberster Dienstchef) suspendierte ihn im August 2008.
So geht es nicht, rügte das Verwaltungsgericht in dieser Woche: „Die Voraussetzungen für eine Suspendierung sind in diesem Fall nicht erfüllt.“ Denn Suspendieren könne nur eine flankierende Maßnahme sein, zum Beispiel bei einem laufenden Strafverfahren. Doch die Stadt hat noch nicht einmal eine Strafanzeige erstattet.
Angeblich sollen derzeit in Oer-Erkenschwick noch fast ein Dutzend Disziplinarverfahren laufen, unter anderem gegen den Ex-Stadtbrandmeister und gegen den Rapener Ex-Löschzugführer. Das Urteil des Verwaltungsgerichts soll nun zum Ausschluss weiterer Mitglieder des Löschzugs Rapen führen – heißt es.

