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Skodell schickt Mahnbescheid ins Rathaus

Klaus Skodell (l.) hat juristischen Beistand bei Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener gefunden.Oer-Erkenschwick. Dass aus diesen Vertragspartnern keine Freunde mehr werden würden, konnte man in den vergangenen Wochen nachlesen. Der Ratsbeschluss vor vier Wochen seitens der Stadt, die Pachtverträge zwischen Kommune und der Stimberg-und Stadthallen GmbH zu kündigen, machte dies deutlich (das Sonntagsblatt berichtete). Doch jetzt scheint das Tischtuch zwischen Stadt und Hallen-Manager Klaus Skodell zerschnitten. Der Geschäftsführer ärgert sich über nicht gezahlte Zuschüsse, die ihm seiner Meinung nach zustehen. Er hat jetzt einen Mahnbescheid über rund 90 000 Euro ins Rathaus schicken lassen.„Darauf hat man bislang genau so wenig reagiert wie auf mein Schreiben vom 11. Februar an Bürgermeister Achim Menge“, sagt Skodells  Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Wesener. Auf sein Schreiben, in dem Skodell die vorzeitige Vertragsauflösung zum 1. März angeboten habe, habe man seitens der Stadt mit einem substanzlosen Schreiben reagiert und mitgeteilt, man habe die Angelegenheit den entsprechenden Stellen vorgelegt und ein Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung der städtischen Interessen beauftragt. „Bislang ist dieser Kollege für mich ein Phantom“, reagiert Dr. Wesener befremdet auf das Vorgehen der Stadt und ergänzt: „Notfalls werden wir klagen.“ Skodell fordert Gelder ein, die ihm nach eigenen Angaben aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zustehen. Wesener:  „Für die Einbehaltung der städtischen Zuschüsse gibt es keinen Rechtsgrund“, sagt Dr. Wesener. „Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass hier möglicherweise die Zahlungsunfähigkeit der Hallen-GmbH provoziert werden soll.“ Die Frage stelle sich, warum. „Will Herr Bürgermeister Menge die Stadthalle selbst bespielen oder ist da schon ein Nachfolger in der Hinterhand?“, spekuliert der Verwaltungsfachmann.Skodell und sein Anwalt kündigen Konsequenzen für den Fall an, dass die Stadt auch weiterhin nicht zahlt: „Selbstverständlich wird die GmbH vertragliche Vereinbarungen mit Dritten einhalten. So findet am  Samstag der Prinzenball in der Stadthalle statt. Aber bei städtischen Terminen wie dem Frühlingsfest für Senioren und beim Frühlingskonzert der Chöre könnte mein Mandant vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und die Stadthalle nicht öffnen“, betont Dr. Wesener. „Es trifft hierbei grundsätzlich die Falschen“, bedauert Skodell.Bürgermeister Achim Menge bestätigt, dass die Stadt Gelder einbehalten hat, doch er macht ein Zurückbehaltungsrecht geltend. „Herr Skodell hat vertraglich zugesichert, fünf Veranstaltungen für Erwachsene und eine für Kinder durchzuführen. Das ist nicht geschehen.“ Zudem müsse Herr Skodell seine Veranstaltungen mit qualifiziertem Personal stemmen und auch das sei nicht der Fall.Gleichwohl signalisiert der Verwaltungschef Gesprächsbereitschaft. „Wenn Herr Skodell eine ernsthafte Gesprächsgrundlage vorlegt, spricht nichts dagegen, sich an einen Tisch zu setzen und die Angelegenheit zu besprechen.“

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