Recklinghausen (eib). Über die Zukunft des umstrittenen Cross-Border-Leasing-Geschäftes wird der Recklinghäuser Stadtrat am 15. Dezember endgültig entscheiden. Das erklärte Kämmerer Christoph Tesche auf Nachfragen des Sonntagsblattes. An diesem Tag endet die im Vertrag stehende 90-Tage-Frist, bis zu dem Recklinghausen seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen hat.
Zurzeit laufe eine neue Ausschreibung dieses Geschäftes, erklärte Tesche. Zum Inhalt wolle er sich nicht äußern. Über verschiedene Formen der Weiterführung werde nachgedacht, „gegebenenfalls auch über eine Beendigung des Vertrages“.
Wie das möglich ist, was das kostet, wie mögliche Nachteile für die Stadt Recklinghausen aussehen, das werden die Politiker im Vorfeld der nächsten Ratssitzung erfahren, denn bis zum 15. Dezember muss die Submission beendet sein.
Erst kürzlich war Tesche den Behauptungen entgegen getreten, das umfangreiche Vertragswerk sei eine „Geheimsache“, von der die Politik nichts wissen dürfe. Tatsächlich hätten die Ratsmitglieder die Möglichkeit, die Verträge einzusehen. „Jedes Ratsmitglied konnte und kann den Vertrag sehen – auch die Verschwiegenheitserklärung“, sagte Tesche. Es habe nur niemand Gebrauch davon gemacht.
Als sich daraufhin Ratsmitglied Werner Sarbok (Basta) meldete, bekam er jedoch eine Absage – und regte sich auf. Inzwischen hat die Stadt die Erklärung nachgeschoben: Natürlich gibt es das Recht der Akteneinsicht für Ratsmitglieder nur auf Antrag. Entweder einer Fraktion oder von einem Fünftel des Rates. Der Kämmerer geht nicht davon aus, dass der Rat der Einsichtnahme widersprechen wird. Schließlich habe man ja nichts zu verbergen.
Denn die im umfangreichen Vertrag ausdrückliche Geheimhaltungspflicht betrifft nicht den Rat der Stadt, sondern verweigert nur Fremden das Nachlesen.
Das wäre ohnehin eine aufwändige Sache. Mehrere 100 Seiten stark sei der Vertrag, erklärte Tesche. Eine Folge des amerikanischen Rechtes, dass sich nicht (wie in Deutschland üblich) auf eine Gesetzesgrundlage berufen könnte. Deshalb werde viel Grundsätzliches ausführlich dargestellt.
Um den Vertrag zu verstehen, brauche es auch nicht unbedingt Englischkenntnisse. Denn die wesentlichen Passagen seien auch auf Deutsch und somit nachvollziehbar. Nur im Zweifelsfall gelte der englische Text – und der Gerichtsstandort New York.
Aber vielleicht ist dieser letzte Schritt auch gar nicht nötig. Der Vorschlag der Verwaltung wird zeigen, ob die Stadt glimpflich aus dem Finanz-Experiment herauskommt – oder nur mit großen Schmerzen.

