Haltern (eib). Es war stürmisch auf dem Halterner Stausee. Und die drei Segler hatten im Grunde keine Erfahrung. Trotzdem wagten sie sich ohne Schwimmwesten auf die Übungsfahrt, ihr Boot kenterte, einer der drei ertrank. Nun verurteilte das Schöffengericht Marl den einzigen Beteiligten mit Segelschein wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Denn der Unfall sei für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen.
Es waren gleich stapelweise Fehler vor einem Jahr (26. Juni 2007) gemacht worden. Da erklärte sich der Lüdinghausener Matthias B. bereit, mit zwei Kollegen auf dem Halterner See eine Übungsfahrt zu machen. Obwohl es so stürmisch war, dass sich nur noch ein anderes Boot nach draußen wagte. Obwohl er erst drei-bis viermal seit der Prüfung gesegelt war. Ohne dass die drei Rettungswesten anlegten (was übrigens noch immer in Haltern üblich ist). Obwohl es bei der Jolle Probleme mit dem Schwert gab und Probleme mit dem Fockmast.
Und tatsächlich klappte nichts. Zweieinhalb Stunden stümperten sie hilflos auf dem Wasser. Doch statt aufzugeben, wagten sie die Rückfahrt aus einer windgeschützten Bucht. Gleich die erste Böe brachte die Jolle aus dem Gleichgewicht, die zweite ließ es kentern. Nur Michael B. konnte sich festhalten und zog sich wieder ins aufgerichtete Boot. Er versuchte erfolglos, auf die beiden Kollegen zuzusteuern, ließ sich dann abtreiben, schwamm an Land, riss sich die Kleidung vom Leib und rief nach Hilfe.
Ein anderer, immerhin mit Surf-Erfahrung, zog sich im Wasser die nasse Kleidung aus und konnte sich nur knapp ans Ufer retten. Der dritte ertrank.
Eine schwierige Situation, mit der nicht jeder Segler fertig geworden wäre – so das Urteil des Sachverständigen. „Wenn man weiß, dass man keine Erfahrung hat, dann muss man um so vorsichtiger sein“, meinte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe die Verantwortung gehabt. Jeder sei die Verantwortung eingegangen, so hielt der Verteidiger dagegen, jeder habe sich darum kümmern müssen, Rettungswesten anzulegen.
Diesen Punkt sah das Gericht schließlich als den entscheidenden an: Der Angeklagte hatte die meiste Erfahrung, er war der Skipper, er hätte darauf bestehen müssen, dass seine Crew die Westen anlegt.
Bestürzt von den Ereignissen, unter denen er noch sichtlich leidet, hatte der Angeklagte den Ablauf der Ereignisse geschildert. Eine geringe Geldstrafe hielten Staatsanwalt und Nebenkläger für angemessen. Das Gericht verurteilte ihn zu 90 Tagessätze zu 50 Euro.

