
Haltern. Schwerer Raub, Anlagebetrug, bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, schwere Brandstiftung – Haltern, dieses malerische Städtchen am Rande des Ruhrgebietes, hat auch eine erstaunliche Fülle von kriminellen Ereignissen in seinen Stadtmauern, wie die letzten Wochen zeigen. Ein Gericht aber hat Haltern nicht – nicht mehr.
Genau darum sorgte sich Haltern vor 60 Jahren: Die Stadt hatte kein Gericht, weil sie kein Gerichtsgebäude hatte. Und die Nachbarstädte rüsteten auf, bauten selber.
Schon 100 Jahre früher, 1849, waren die fehlenden Räume ein großes Thema in Haltern. Seit 1813 hatte Haltern keine Gerichtsbarkeit mehr, so dass der damalige städtische Bürgermeister Peus sich besonders einsetzte. Er bot im Namen der Stadt einige Räume im Rathaus an (Bild), um dort eine sogenannte Kreisgerichtskommission des Kreisgerichtes Coesfeld unterzubringen. 1849 erhielt Haltern eine „halbständige“ Kommission, die am 15. Dezember 1853 in eine ständige Kommission erweitert wurde, als im Rathaus mehr Räume zur Verfügung standen.
1879 machte das Anwachsen der Bevölkerung ein Halterner Amtsgerichtes notwendig. Aber dann war das Thema doch wieder nicht so dringend. Erst in den letzten Jahren vor dem zweiten Weltkrieg wurde das zu einer Sorge, als die Frage auftauchte, ob man den Gerichtsbezirk nicht auf die umliegenden Amtsgerichte verteilen könnte. Damals wurde ein Projekt ausgearbeitet, ein Gebäude am Kardinal-Graf-von-Galen-Platz zu errichten. Der Krieg kam dazwischen.
Zum Kriegsende wurde das Rathaus und damit die Unterkunft des Amtsgerichtes zerstört und deshalb drohte die unmittelbare Auflösung des Gerichtsbezirkes. Danach wurde verhandelt: Die Bürgermeisterei an der Recklinghäuser Straße war im Gespräch, als Notlösung eine Unterbringung in der Sparkasse – da war aber die Errichtung eines Gefängnisses unmöglich.
Mit Sorge blickten die Halterner in die Nachbarschaft: Recklinghausen bereitete sich 1950 intensiv auf die Aufnahme eines größeren Gerichtes vor. Dorsten bemühte sich um ein Schöffengericht. Dülmen begann groß zu bauen – so groß, dass dort auch das Halterner Gericht untergebracht werden könnte.
Inzwischen ist alles ganz anders gekommen, die Halterner erledigen ihre Rechtsgeschäfte und verurteilen ihre Ganoven in Marl. Und wenn deren Strafmaß nicht ausreicht, dann muss das Landgericht Essen urteilen.
Den Haltern bleiben immerhin ein paar alte Gerichtsakten. Zum Beispiel den Streit um die Fischereirechte, als Arnoldi Schuleti de Hamme 1436 einen halben Fischereibezirk des Schultengutes zu Hamm an die Stadt Haltern verkaufte. Der andere Teil wurde am 21. August 1475 an Gosen von Raesfeld und dessen Erben verkauft. Daraus, so heißt es, habe sich ein langer Rechtsstreit mit Haltern entwickelt.

