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I-Dötzchen müssen zur Schule angemeldet werden

Herten. Knapp 510 Hertener Mädchen und Jungen werden im kommenden Sommer I-Männchen. Die Anmeldungen für die schulpflichtig werdenden Kinder beginnen dieses Jahr am Montag, 8. November.

Alle Kinder, die zwischen dem 2. September 2004 und dem 1. Oktober 2005 geboren wurden, werden zum 1. August 2011 schulpflichtig.

Die genauen Anmeldetermine wurden den Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder in einem Anschreiben bereits mitgeteilt. Bei der Anmeldung in der Schule müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Herten mitgebracht werden.

Erziehungsberechtigte, die bisher keine Aufforderung zur Anmeldung bekommen haben, sollten sich telefonisch mit der Grundschule ihrer Wahl in Verbindung setzen, um einen Anmeldetermin abzustimmen. Zur Anmeldung müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind mitbringen.

Für Kinder mit besonderem Förderbedarf aufgrund von geistiger oder körperlicher Behinderung gilt die gleiche Vorgehensweise.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2005 geboren wurden, können auch auf Antrag der Eltern schon zum Schuljahr 2011/2012 eingeschult werden; sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (“Schulfähigkeit“). Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

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