Recklinghausen (sl). Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes werden Integrationsangebote gesetzlich geregelt. Den Kern staatlicher Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei Sprachkurse. Das Aufenthaltsgesetz sieht hierzu neben Anspruch und der Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs vor. Aus diesem Grunde führt die Ausländerbehörde in regelmäßigen Abstanden Sprachstandstest durch, um festzustellen, ob eine Verpflichtung gesetzlich notwendig erscheint. In den nächsten Tagen werden einige ausländische Mitbürger eine Einladung zu einem Sprachtest von der Ausländerbehörde erhalten. Nach Abschluss des Sprachstandstestes werden die Betroffenen über die verschiedenen Kursträger und Inhalte der Integrationskurse informiert.

