Datteln. Den 61-jährigen Dattelner Spielplatz-Kontrolleur trifft keine Schuld an dem tödlichen Unglück, das sich vor fast zwei Jahren in der Stadt ereignet hatte. Das Amtsgericht Recklinghausen hat das Verfahren eingestellt.
Eine 18-jährige Schülerin hatte die Schaukel am 26. Mai 2013 benutzt. Plötzlich brach der sechs Meter lange und 20 Zentimeter dicke Pfosten unterhalb der Erdoberfläche ab, prallte auf die Hüfte des Mädchens, schnellte noch einmal hoch und traf die 18-Jährige am Kopf. Sie war auf der Stelle tot.
Wie konnte das passieren? War hier etwa nachlässig kontrolliert worden?
Ein Gutachter stellte fest, dass sich der Angeklagte an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hatte. Einmal im Jahr ist eine Hauptuntersuchung erforderlich, dann hätte der Pfosten unterhalb der Grasnarbe auf Fäulnis überprüft werden müssen. Diese Prüfung war in zwei Monaten erforderlich.
Allerdings war diese Schaukel schon acht Jahre alt und hatte in einer Senke gestanden. Der Hersteller habe nur unzureichende Angaben zur Sicherheit und Wartung gemacht, meinte der Sachverständige.
Der Kontrolleur hatte erst zwei Tage vor dem Unfall eine Funktionsprüfung gemacht und nichts festgestellt. Nach dem Unglück war er fast ein Jahr krankgeschrieben und leidet noch immer psychisch unter den Folgen.
Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob Ermittlungen gegen die Herstellerfirma aufgenommen werden.

