Stadtverwaltung Datteln: Hoheitliche Aufgaben können nicht in Rechnung gestellt werden.
Datteln. Die Planungskosten (Eon-Kraftwerk) für die externen Büros hat die Stadt Datteln bereits mit Eon abgerechnet, interne Personalkosten aber noch nicht. Was bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt. Dabei handele es sich teilweise um hoheitliche Aufgaben, die die Stadt Datteln Investoren bzw. Vorhabenträgern gar nicht in Rechnung stellen darf, erläutert die Verwaltung. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten werde die Stadt Datteln Eon selbstverständlich berechnen.
Zu den hoheitlichen Aufgaben im Planverfahren zählen beispielsweise die Veröffentlichung im Amtsblatt und das Vorbereiten von Ratsbeschlüssen, aber auch das Genehmigungsverfahren für die Flächennutzungsplanänderung. Grundsätzlich gilt laut Baugesetzbuch, dass nur Kosten für solche Aufgaben abgerechnet werden dürfen, die die Stadtverwaltung hätte auf Dritte übertragen können – wozu zum Beispiel das Entwerfen bzw. Zeichnen von Plänen zählt. Nicht übertragbar und somit nicht abrechnungsfähig sind Tätigkeiten der Verwaltungssteuerung, die der Bürgermeister und die Erste Beigeordnete qua Amt wahrnehmen.
Die abgerechneten Kosten für die Bauleitplanung Datteln 4 fließen dem städtischen Haushalt zu.

