
Marl. In dieser Geschichte steckten manche Zufälle: Wie üppig das Gras wuchs und wie die Polizei es entdeckt. Und dass der 28-jährige arbeitslose Marler es ganz allein für sich haben wollte. Am Ende befasste sich das Marler Schöffengericht mit der Geschichte und verurteilte den Angeklagten zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Angeklagt war der Arbeitslose wegen des Besitzes und der Herstellung von Betäubungsmitteln. Denn darunter fielen die Marihuana-Pflanzen, die Polizei in seiner Wohnung entdeckten.
Eigentlich waren die Beamten wegen einer ganz anderen Sache vorbei gekommen. Doch dann entdeckten sie die die Plantage: 27 Pflanzen, bis zu 1,20 Meter hoch. Eine regelrechte Aufzuchtanlage hatte sich der Mann zusammengestellt, einschließlich einer stromsparenden Elektroinstallation. Mit dem Ergebnis konnte er zufrieden sein, der Sachverständige bescheinigte ihm (vor Gericht) einen hohen Wirkstoffgehalt der Pflanzen. Insgesamt drei Räume nahm die Anlage in Beschlag, einschließlich getrockneter Pflanzen.
Alles für den Eigenverbrauch, ließ der Angeklagte durch seinen Anwalt ausrichten. Seit sieben Jahren konsumiere er Marihuana, das Wissen hatte er sich selbst angeeignet. Verräterische Hinweise, dass er seine Zuchtergebnisse mit anderen Konsumenten teile, fand die Polizei nicht. Also kein Feinwaage und keine Tütchen, keine Kundenlisten oder Dealergeld.
Das berücksichtigte das Schöffengericht. Auch, dass er inzwischen den Konsum eingestellt hat. Am Ende blieben die 18-monatige Bewährungsstrafe und die Ableistung von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

