Dorsten. Es war keine Abwerbeaktion und die fristlose Kündigung war nicht rechtens. Das hat nun das Landesarbeitsgericht Herne in zweiter Instanz entschieden. Damit ist ein Schlussstrich gezogen worden unter den Streit zwischen dem ehemaligen Betriebsleiter eines großen Dorstener Reiterhofes und dem neuen Inhaber von Gut Hohenkamp.
Mehr als 30 Jahre lang hatte man erfolgreich zusammengearbeitet, doch im Sommer 2012 kam die Kündigung: Der neue Inhaber trennte sich Knall auf Fall von seinem Betriebsleiter (und früheren Pächter) sowie dessen Ehefrau.
Der Vorwurf: Der Betriebsleiter habe sich in Marl selbständig machen wollen und möglichst viele Pferdebesitzer mitnehmen wollen. Nebenbei habe er auch noch heimlich Reitstunden gegeben und die Einnahmen in die eigene Tasche gesteckt.
Schon vor dem Arbeitsgericht Herne ging es im Frühjahr um die Frage, warum die Pferdebesitzer ihre Boxen gekündigt hatten. Sie waren als Zeugen geladen und bestätigten die Kündigung. Sie wären auf jeden Fall ihm und seinem guten Ruf gefolgt.
Die fristlose Entlassung sei deshalb zu Unrecht erfolgt, bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Hamm das Urteil des Arbeitsgerichts Herne. Er bekommt deshalb noch für vier Monate Gehalt nachgezahlt.
Bereits vor einem Jahr hatten sich seine Ehefrau (die als Aushilfskraft angestellt war) und der Hofinhaber vor dem Arbeitsgericht auf eine fristgerechte Kündigung geeinigt.

