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In Wut die Stiefmutter erstickt

Dorsten. Zu einer fünfjährigen Haftstrafe hat das Landgericht Essen einen 49-jährigen Dorstener verurteilt, der seine Stiefmutter mit einem Kissen erstickte. Der Wulfener war nicht voll schuldfähig, das Gericht wertete die Tat als Totschlag.

Die Tat war das Ende einer Tragödie. Am 6. Juni 2013 schlich der Mann sich aus seiner Kellerwohnung (im Haus seiner Eltern) an den Kühlschrank seiner alkoholkranken Stiefmutter. Als diese ihn erwischte, gab es wieder Vorwürfe und Streit. Der Ex-Bergmann sah Rot, schnappte sich ein Kissen und drückte es seiner Stiefmutter ins Gesicht, bis diese keine Kraft mehr hatte.

Immer wieder war der 49-Jährige nachts in die elterliche Küche geschlichen, um sich was zu essen zu suchen. Ansonsten hauste er im Keller. Er las keine Post, hatte kein Geld und keine Lebensmittel, war völlig verwahrlost: Die Haare hatte er sich seit über einem halben Jahr nicht mehr geschnitten, er rasierte und wusch sich nicht, die Kleidung hing an seinem ausgemergelten Körper.

Bereits vor Jahren hatten die Ärzte Anzeichen einer Depression entdeckt, die sich offenbar verschlimmert hatte. Seither lebte er fast nur noch im Keller, den er kaum einmal verließ, wie sein Bruder dem Gericht schilderte.

Bis zu den Ereignissen im Sommer 2013. Nachdem er seine Stiefmutter erstickt hatte und seine Wut verraucht war, setzte er sich ins Auto und fuhr durch die Gegend. Dann wies er sich selber in die Psychiatrie ein.

„Es tut mir leid. Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist“, erklärte er dem Gericht unter Tränen. Das wertete die Tat als Affekt-Handlung, der Mann war nicht voll schuldfähig.

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