Bild: Blick in die Geschichte: Hier ein Marler Schützenverein im Jahre 1904.
Vest. Sommerzeit – Zeit der Schützenfest. Ein bisschen Tradition, etwas Wettbewerb, eine Menge Spaß (und Alkohol) und eine gehörige Portion Finanzkraft gehören zu diesem Volksfest, das in manchen Orten sogar eine mehr als 500 Jahre alte Tradition hinter sich hat. Nicht immer standen die Schützen in der Gunst ihrer „Herren“, wie ein Blick in die teils kuriose Geschichte der Schützenschaften zeigt.
„Wapen iow“ hieß der Waffen- und Alarmruf schon im 13. Jahrhundert in Dorsten. Dazu wurden die Kirchenglocken geläutet. Dann ging es zur Verfolgung von Verbrechern auf frischer Tat oder zur Abwehr von Überfällen.
Das Gericht tagte um den Johannistag (24. Juni). An diesem Termin wurden die waffenfähigen Männer auf der Heide im Gebrauch der Waffen geübt. Gleichzeitig wurde das Vogelschießen veranstaltet, an das sich ein Biertrinken anschloss.
Aus dieser Waffenübung, dem Umtrunk und dem Gerichtstag (Göding) entstanden die Schützenfeste. Der Bischof vom Münster erließ dazu 1571 eine Landordnung: Am Vogelschießend durfte niemand aus einer fremden Bauernschaft teilnehmen, für 20 Personen durfte nur eine Tonne Bier bestellt werden. „Eine solche Gesellschaft soll auch nicht länger als einen Nachmittag währen, und sich ein jeder bei Tag zeitig wieder nach Hause begeben.“

1592 verbot Matthias von Westerholt, Herr zu Lembeck, die Schützenfeste. Stattdessen sollte nach einer Scheibe geschossen werden. 17 Jahre später, nachdem das Vest schwer unter dem Krieg zwischen Spanien und den Niederlanden gelitten hatte, genehmigte er wieder Schützenfeste.
In Lembeck sollte zuerst auf einen Vogel (um den Preis einer Fahne) geschossen werden, dann sollte noch am selben Tag um einen silbernen Vogel geschossen werden. Der erste Schuss stand dem Vertreter des Hauses Lembeck zu. Genau festgelegt war, wo anschließend gefeiert (und Bier getrunken) wurde, wann in Lembeck und wann in Wulfen.
Im 30-jährigen Krieg gab es keine Schützenfeste, schreibt Dr. Franz Schuknecht („Dorsten und die Herrlichkeit Lembeck“), erst nach 1648 ging die Volksbewaffnung wieder los und es gab Vogelschießen und Gildebier. Die Erben hatten die Plfichtmitgliedschaft und mussten im Besitz eines Feuerrohres sein. Die Kötter mussten nur zweimal im Jahr mit Hellebarde oder Knüppel zur Musterung erscheinen.
Später verlor sich die militärische Bedeutung der Schützengesellschaft. Unter der französischen Besatzung wurden 1807 alle Schüzengesellschaften in Westfalen aufgehoben.

