Vest. Das Amtsgericht Dorsten hat einem 47-jährigen Basketball-Schiedsrichter aus Marl eine zehnmonatige Haftstrafe (auf Bewährung) angeboten. Er hatte gestanden, zwei Minikameras in einer Dorstener Sporthalle versteckt zu habe, um Videos von jungen duschenden Sportlerinnen und Sportlern zu machen (das Sonntagsblatt berichtete). Insgesamt hatten die Ermittlungsbehörden 62 derartige selbstgedrehte Filme auf dem Computer des Marlers gefunden.
Entsetzen bei den jugendlichen Sportlern, als sie im November 2010 nach dem Sport zufällig eine Duschgel-Flasche entdeckten, in der eine Mini-Kamera versteckt war. Schnell kam der Verdacht auf den Marler. Er war schon zwei Jahre zuvor in Borken verdächtigt worden, Beweise fanden sich aber nicht.
Anders in diesem Fall. Als die Polizei die Wohnung und den Computer durchsuchte, fand sie Videos und kinderpornografische Bilder. Auch die Aufnahmen aus der Dorstener Sporthalle waren dabei.
Nach Monaten räumte der Marler die Späh-Attacke ein und legte ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, dem das Amtsgericht Dorsten stattgab.
Zur Vermeidung von öffentlichen Verhandlungen sind seit einigen Jahren auch Strafbefehle über Geldstrafen hinaus möglich. „Die Person muss allerdings im Vorfeld signalisieren, dass sie den Strafbefehl akzeptiert“, erläuterte Oberstaatsanwalt Heinrich Kassenböhmer dem Sonntagsblatt das Verfahren. Es sei möglich, wenn der Angeklagte Wert darauf legt, dass nicht in aller Öffentlichkeit verhandelt wird.
Der Marler muss nun noch entscheiden, ob er das Urteil annimmt.

