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Priester ja, aber „römisch-katholisch“?

Dorsten. Er ist 44 Jahre alt, hat katholische Theologie studiert, ein Priesterseminar belegt und ein Diplom (Note sehr gut). Aber darf er sich deshalb als Priester der römisch-katholischen Kirche bezeichnen? Wegen 27 Fälle in den Jahren 2008 und 2009 steht er jetzt in Dorsten vor Gericht. In Schreiben an den Staatsanwalt, Pressetexten und Internet-Veröffentlichungen hatte er sich als Pater bezeichnet.

Das wird ihm jetzt wieder einmal als Amtsanmaßung vorgeworfen. Dafür wurde er schon mehrfach verurteilt.

Eigentlich sind die Bezeichnungen „Pater“ und „Priester“ nicht geschützt. Doch Der Dorstener besteht auf „römisch-katholisch“. Und das geht (vielleicht) nicht.

Denn in den 90er Jahren kamen bei dem Dorstener Zweifel auf. Er schloss sich der „V2-Sekte“ an: Danach gibt es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil keinen rechtmäßigen Papst mehr. Er ließ sich 1996 von einem Bischof zum Priester weihen, der ebenfalls den sogenannten Sedisvakantisten angehörte.

Eine Persönlichkeitsstörung hatte ein Gutachter dem Angeklagten bereits früher bescheinigt, beim neuen Verfahren könne er aber nicht helfen, da gehe es schließlich um Religion.

Deshalb wird erst einmal ein anderer Sachverständiger gebraucht: War der Angeklagte rechtmäßig zum Priester geweiht worden?

Der Prozess geht weiter.

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