Marl. Für den kleinen, behinderten Ron (Name geändert) wird es ein sehr, sehr schweres Leben. Der Sechsjährige ist geistig behindert, voll pflegebedürftig, er kann nicht sprechen, nicht laufen, ist blind und muss beatmet werden. Das sind die Folgen der Probleme, die bei seiner Geburt aufgetreten sind.
Die Lage des kleinen Jungen kann kaum noch verbessert werden. Aber kann man ihn und seine Eltern mit einem Schmerzensgeld unterstützen? Dem Marler Anwalt Stefan Hermann (45) ist es gelungen, ein Rekord-Schmerzensgeld von 600.000 Euro zu erzielen.
Dabei hatte das Krankenhaus zunächst einen Behandlungsfehler verneint und legte zwei Gutachten vor. „Wir hatten bereits alle Hoffnung aufgegeben“, so Rons Mutter, bevor sich der Marler Arzthaftungsexperte des Falles annahm. Stefan Hermann wandte das „amerikanische Konzept“ an: Zwei spezialisierte Anwälte bearbeiteten den Fall gleichzeitig. Hermann: „Das ist unumgänglich, da in derartigen Fällen insbesondere die medizinischen Daten sehr umfangreich sind.“ Alle ärztlichen Berichte der vergangenen Jahre mussten durchgearbeitet, zwei negative Gutachten widerlegt werden. Kernpunkt: Trotz vorzeitigen Blasensprungs bei der Mutter wurde keine künstliche Geburt eingeleitet.
Hermanns Argumente überzeugten das Landgericht Hagen (Az. 6 O 61/10), es beauftragte Prof. Dr. Friedmann mit einem Gutachten. „Zu diesem Zeitpunkt bekam die Gegenseite kalte Füße und nahm den Kontakt für Vergleichsverhandlungen mit mir auf“, so der Marler Anwalt.
In zähen Verhandlungen einigte man sich noch vor Abschluss des Gutachtens auf ein Schmerzensgeld von 600.000 Euro. Die Eltern wollen nun als erstes ihr Haus behindertengerecht umbauen lassen.
Das Ergebnis ist nicht nur für Stefan Hermann ein Rekord. Es wird in die Urteilssammlung des ADAC zu Schmerzensgeldbeträgen eingehen, diese Sammlung endete bislang bei 500.000 Euro. Hermann: „Ärzte und Krankenhäuser werden zukünftig wohl umdenken müssen, was die Höhe von Schmerzensgeldern angeht.“

