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Mit schnellem Widerruf das Elterngeld retten

Vest. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, sofortiges Handeln aber erforderlich. Eltern, die die Option genutzt haben, sich das Elterngeld gestreckt auf 24 Monate auszahlen zu lassen, rät die Caritas, diese jetzt zu widerrufen. „Ansonsten kann es passieren, dass ihnen je nach Geburtsdatum ihres Kindes bis zu 1.800 Euro verloren gehen“, warnt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann vor den Auswirkungen der geplanten Kürzungen im Zuge der Reform des Arbeitslosengeldes II.Ab dem 1. Januar soll das Elterngeld Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II vollständig angerechnet werden. So sehen es die Pläne der Regierung vor, die Mitte Dezember erst beschlossen werden sollen, Der Diözesancaritasverband Münster bietet auf seiner Internetseite einen Formulierungsvorschlag für den Brief an die Elterngeldstelle für den Widerruf an. Das restliche Elterngeld muss noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Beratung dazu bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen an.„Gerade mit dem Elterngeld konnte Familien, die von Arbeitslosengeld II leben müssen, zumindest vorübergehend eine Perspektive für besondere Bedarfe eröffnet werden“, kritisiert Kessmann die Regierungspläne. Die Kürzung werde damit begründet, dass es sich um eine Lohnersatzleistung handle und die könne es nicht geben, wenn zuvor kein Lohn bezogen worden sei. Denke man dieses Argument weiter, stelle sich die Frage, warum zuvor nicht verdienende Hausfrauen in Familien mit auskömmlichen Einkommen Elterngeld weiterhin bekommen sollen.Erreicht worden ist durch die Kritik im Vorfeld zumindest, dass das Elterngeld für Eltern erhalten bleiben soll, die zwar arbeiten aber so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld II bekommen. Für diese „Aufstocker“ sieht der Gesetzentwurf eine abweichende Regelung vor.Briefentwurf zum Widerruf: www.caritas-muenster.de

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