Dorsten. Zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe hat das Landgericht Essen eine 32-jährige Gladbeckerin verurteilt, die im Oktober 2009 ihrem 38-jährigen Freund in Dorsten den Hals durchschnitt (das Sonntagsblatt berichtete). Außerdem ordnete es die Unterbringung in einer Alkohol-Entzugstherapie an.
Das Gericht sprach von einer „mäßigen“ Strafe wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der Staatsanwalt hatte wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen eine 14-jährige Haftstrafe gefordert.
Entscheidend für die Täterin (sowie für das Urteil) war der hohe Alkoholkonsum der Frau, der ihre Persönlichkeit verändert hatte. Bereits Ende 2008 hatte die 32-jährige aus Wut eine Bierflasche zertrümmert und mit der Scherbe den Hals ihre damaligen Freundes in Gladbeck aufgeschnitten. Der Mann überlebte.
Im Oktober 2009 hatte sie in einem Wutanfall (und mit 2,7 Promille Alkohol im Blut) in Dorsten auf ihren schlafenden Freund eingestochen. Er überlebte die Attacke nicht.
Alkohol sei der entscheidende Hintergrund der Taten, nicht ihre kriminelle Einstellung, so das Landgericht. Der Alkohol habe ihre Persönlichkeit verändert und Alkohol war auch der Grund, weshalb das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit ausging.
Die nächsten drei Jahre wird die 32-Jährige nun in Haft verbringen, daran schließt sich eine zweijährige Therapie an. Sollte die erfolgreich abgeschlossen werden, könnte die Gladbeckerin in fünf Jahren auf Bewährung entlassen werden.

