Vest (eib). Eine verpfuschte Bauchoperation wird eine 49-jährige Marlerin ihr Leben lang belasten: Dünnflüssigen Durchfall, Erschöpfung, Hautreizungen und eine oder mehrere Nachoperationen – das ist ihr Leben. Das Recklinghäuser Krankenhaus hat bei einer Operation schwere Fehler gemacht. Und nun 130.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.
„Ein richtungsweisender Fall“, bilanziert der Marler Spezialist für Arzthaftungsrecht, Stefan Hermann, der die Marlerin juristisch vertritt. Bislang wurden Darmschädigungen, insbesondere bei entsprechenden Vorerkrankungen nur mit einem relativ geringen Schmerzensgeld bedacht.
Eine viele Jahre alte Unterleibsoperation hatte einem „Verwachsungsbauch“ geführt, wie er „kaum noch ausgeprägter vorstellbar ist“, befand ein Gutachter. Kein Wunder, dass sich die Marlerin eine Verbesserung durch eine Operation erhofft.
Zu Beginn 2006 begab sie sich ins Krankenhaus und wurde durch einen kleinen Schnitt in der Bauchdecke (Laparoskopie) operiert. In den nächsten Tagen tauchten Probleme auf, doch erst sechs Tage später gab es eine Nachoperation – viel zu spät, wie ein Gutachter ermittelte. Denn der Darm war verletzt worden, sein Inhalt ergoss sich in den Bauchraum, führte zu einer Bauchfell-Entzündung und erzwang Operationen, die zu einer massiven Vernarbung im Bereich der Bauchdecken führte. Meinung des Gutachters: Ein „Verstoß, der einem sorgfältig behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf“.
„Nach nur zwei Jahren Verfahrensdauer konnte ich einen großartigen Vergleich aushandeln. Meine Mandantin hat bereits 130.000 Euro erhalten“, so Stefen Hermann. Aber die Frau muss auch noch leiden: Selbst nach Jahrzehnten ist noch mit Spätkomplikationen rechnen. Von den täglichen massiven Unannehmlichkeiten ganz abgesehen.
Im Zweifel sollten Patienten mit einem Verwachsungsbauch wohl lieber auf einen minimalinvasiven Eingriff verzichten und eher einen offenen Bauchschnitt wählen, zieht Rechtanwalt Stefan Hermann Bilanz. Oder, so heißt es im Gutachten, gar ganz auf eine Operation verzichten, weil selbst Todesfälle möglich seien, wie der Gutachter schreibt. In solchen Fällen müssten sich die Betroffenen eben mit ihren Beschwerden arrangieren.

