Vest (om). 47,1 Millionen Euro soll der Kreis Recklinghausen aus dem Konjunkturpaket II haben. Das hat das Land NRW diese Woche mitgeteilt. Dieses Geld darf von den Kommunen für Bildung und infrastrukturelle Maßnahmen ausgegeben werden und wird wie folgt aufgeteilt:
Kreis Recklinghausen: 12,6 Millionen Euro
Datteln: 3,3 Millionen Euro
Dorsten: 8,8 Millionen
Haltern: 3,9 Millionen Euro
Herten: 6,7 Millionen Euro
Marl: 9,1 Millionen Euro
Oer-Erkenschwick: 3,2 Millionen Euro
Recklinghausen: 14, 7 Millionen Euro
Von den 1.385 Mio. Euro des Bundes für den Investitionsbereich Bildungsinfrastruktur und 825 Mio. Euro für den Bereich Infrastruktur leitet das Land gut 83 Prozent an die Kreise und Städte weiter. „Im Ländervergleich dürfte NRW damit die wohl kommunalfreundlichste Regelung zur Umsetzung des Investitionspakets schaffen“, meint Halterns Bürgermeister Bodo Klimpel.
Die Mittel werden als pauschales Budget zugewiesen, was das Verfahren beschleunigt und entbürokratisiert. Erfreulich ist, dass ein kommunaler Eigenanteil nicht sofort gefordert wird, sondern durch Abzüge bei den Investitionspauschalen ab 2012 zehn Jahre lang erbracht wird. So können alle, auch die finanzschwachen Städte und Gemeinden, ohne Einschränkungen am Konjunkturprogramm teilhaben. Das bedeutet aber auch, dass auch die finanzschwachen Städte letztlich ihren Eigenanteil von 12,5 Prozent zahlen müssen.
Die Finanzhilfen dürfen für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur und Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung), kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung sowie Forschung einerseits und Krankenhäuser, Städtebau und ländliche Infrastruktur (außer Abwasser und ÖPNV), kommunale Straßen (nur Lärmschutz), Informationstechnologie und „sonstige Infrastrukturinvestitionen“ verwendet werden.
Die Mittel dürfen aber nur für zusätzliche Investitionsvorhaben eingesetzt werden, nicht für Projekte, die bereits beschlossen sind. Zur Haushaltskonsolidierung der Städte eignet sich das Konjunkturpaket nicht. Ausgeschlossen ist auch eine Doppelförderung: Die Maßnahmen dürfen also nicht gleichzeitig auch aus anderen Fördertöpfen bezahlt werden.

