Vest (sl). Es gibt Streit zwischen Recklingshausen Landrat Jochen Welt (SPD) und dem sozialdemokratischen Arbeitsminister Olaf Scholz. Der Grund: Der Bund will künftig weniger Geld für Hartz-IV-Empfänger an den klammen Kreis überweisen. In einem Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, appelliert Jochen Welt, eine neue Regelung für die Berechnungsgrundlage zu finden.
„Die desolate Finanzlage gerade in Städten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, wie wir sie im Ruhrgebiet und in Regionen mit drastischem Strukturwandel erleben, liegt unter anderem an dem problematischen Regelmechanismus, nach dem der Bund die Erstattung der Kosten der Unterkunft berechnet“, heißt es im Schreiben. Konkret bedeutet das für den Kreis Recklinghausen: Sinkt die Bundesbeteiligung wie geplant um 3,2 Prozent, verliert der Kreis Einnahmen von über 4,7 Mio. Euro.
Der Grund für die sinkenden Zuschüsse liegt in einem „Rechenfehler“. Die Zahl der ermittelten hilfsbedürftigen Menschen, so genannte Bedarfsgemeinschaften, hat sich zwar bundesweit um 4,6 Prozent verringert, doch im Kreisgebiet ist die Zahl der Bedürftigen nur um 2,71 Prozent gesunken.
„Die bestehende Berechnungsformel vernachlässigt die Tatsache, dass bereits seit geraumer Zeit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und die Belastung der Kommunen durch die Unterkunftskosten nicht mehr gleich verlaufen, sondern bei insgesamt sinkenden Fallzahlen sich steigende Ausgabenbelastungen für die Kommunen ergeben. Dies liegt in der Entwicklung insbesondere der Preise für die Energie zur Heizung begründet“, betont Welt.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sei mittlerweile ein völlig ungeeignetes Kriterium für die Anpassung der Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten. Es müsse vielmehr auf die tatsächliche Entwicklung der Kosten Bezug genommen werden. „Dem kommunalen Bereich werden also gegenüber der ursprünglichen Zusage einer deutlichen finanziellen Entlastung im Zuge der Anfang 2005 in Kraft getretenen Reformen erhebliche finanzielle Mittel zur Einhaltung dieser Zusage vorenthalten. Es wäre aus unserer Sicht ungedingt notwendig, eine Regelung erarbeiten zu lassen, die dem tatsächlich Finanzierungsbedarf entspricht.“

