Vest. Die Finanzverwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Urteils zur Pendlerpauschale, damit die Bürger so schnell wie möglich die ihnen zustehenden Rückzahlungen erhalten, verspricht die Behörde. Ab Januar würden die korrigierten Bescheide versandt, dann werde mit der Auszahlung begonnen. Die Bearbeitung der Fälle soll bis zu vier Monaten dauern.
Steuerpflichtige, die den Ämtern bereits Angaben zur Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie der Anzahl der Arbeitstage gemacht haben, brauchen nicht mehr tätig zu werden. Die Erstattung erfolgt auf Basis der vorliegenden Informationen von Amts wegen. In den Fällen, in denen den Finanzämtern keine oder nur unvollständige Angaben vorliegen, sind die Ämter auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Betroffene Steuerzahler werden gebeten, diese Daten, möglichst mit der Steuernummer, dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen.
Die Finanzverwaltung bittet um Verständnis, dass aus technischen Gründen in den nächsten Tagen gegebenenfalls noch Steuerbescheide mit der gekürzten Entfernungspauschale versandt werden. Es sei aber sicher gestellt, dass auch diese Steuerbescheide berichtigt werden. „Ein Einspruch ist nicht erforderlich.“
Um die Umsetzung so zügig wie möglich zu gewährleisten, werden die Bürger gebeten, von telefonischen Anfragen in den Finanzämtern abzusehen.

