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Keine Straßenreinigung bei Minustemperaturen

Marl. „Dass Kehrmaschinen mit Wasser fahren ist kein Geheimnis“, sagt Oliver Joswig, zuständig für die Straßenreinigung beim Zentralen Betriebshof der Stadt Marl (ZBH). Dieser Umstand und der Dauerfrost sind auch die Gründe dafür, dass die Reinigungsmaschinen noch immer nicht ihren regulären Dienst aufnehmen konnten.

In diesen Tagen erhält Oliver Joswig Anrufe von Bürgern, die sich erkundigen, warum sie zwar für die Straßenreinigung Gebühren zahlen müssen, aber dafür aktuell keine Leistung erhalten. „Wir haben am Anfang der Woche versucht, die Kehrmaschinen in die Touren zu schicken“, sagt der ZBH-Mitarbeiter. „Dabei sind entweder die feinen Wasserdüsen zugefroren, so dass die Fahrzeuge eine Staubfahne hinter sich her gezogen haben, oder das Wasser ist auf den Straßen gefroren und die Maschinen haben eine gefährliche Eisbahn auf die Straße gesprüht.“ Den Fahrern blieb in beiden Fällen nur übrig, die Touren abzubrechen. „Für die nächsten Tage ist weiterhin Frost angesagt, so dass die Kehrmaschinen leider in den Depots bleiben müssen“, macht Michael Lauche, allgemeiner Betriebsleiter des ZBH, wenig Hoffnung auf eine baldige Änderung der Situation.

Oftmals wird die Frage aufgeworfen, wie es sich mit der Reduzierung der Gebühren infolge von witterungsbedingten Reinigungsausfällen verhält. Hier ist die Rechtslage eindeutig: eine vorübergehende Unterbrechung der Reinigung aus Witterungsgründen begründet keinen Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren. Wenn die Kehrmaschinen des ZBH wegen Frost, Schnee und Eis im Depot bleiben müssen, fallen keine Kosten für die Durchführung der Straßenreinigung an. Somit reduziert sich der durch Gebühren zu deckende Aufwand entsprechend. Es werden also im Folgejahr weniger Kosten insgesamt auf die einzelnen Gebührenpflichtigen verteilt. „Die Anlieger können sicher sein, dass wir die Straßenreinigung in vollem Umfang aufnehmen, wenn es das Wetter zulässt“, verspricht Michael Lauche.

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