Vest. Am 14. Mai will der Rat der Stadt Datteln den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Kraftwerk fassen.
In dem Verfahren wurden 24 Fachgutachten und fünf gutachterliche Stellungnahmen erarbeitet, die Auswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse sind in die Festsetzungen des Bebauungsplans, die Regelungen des Durchführungsvertrags, die Begründungen, Umweltberichte und den landschaftspflegerischen Fachbeitrag eingeflossen.
In drei Beteiligungsverfahren wurden jeweils rund 45 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie knapp 50 Stellungnahmen von Bürgern eingereicht, geprüft und berücksichtigt.
Wenn der Rat am 14. Mai die Flächennutzungsplanänderung beschließt, kann dieser in Kraft treten, sobald die Bezirksregierung Münster sie genehmigt hat und der Zielabweichungsbescheid der Obersten Landesplanungsbehörde eingegangen ist. Hiermit rechnet die Stadt Datteln innerhalb von drei Monaten.
Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung der noch ausstehenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Kraftwerks Datteln 4.

