
Bild: Wer in Dorsten das Rathaus besucht, muss Maske tragen. Foto: Bludau
Dorsten. Die Lippestadt ist die erste Stadt im Kreis Recklinghausen, in der in öffentlichen, städtischen Verwaltungsgebäuden und am Wertstoffhof eine Maskenpflicht gilt.
Das heißt, ohne Mund-Nase-Schutz kommt man beispielsweise nicht ins Rathaus. Besucher, die keinen entsprechenden Schutz besitzen, können einen medizinischen Einweg-MNS, oder auch OP-Maske genannt, zum Preis von 1 Euro pro Stück am Eingang der Verwaltungsgebäude erwerben. Wobei dieses Kaufangebot nur für wirkliche Nutzer der städtischen Einrichtungen ist. Einfach vorbei kommen um günstig Masken zu bekommen, geht nicht.
Die rund 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dorsten werden ab Dienstag (21. April) die öffentlichen Verwaltungsgebäude bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch mit einem (Behelfs-)Mund-Nasen-Schutz [(B)MNS] betreten. Diese Regelung gilt auch für alle Bürger. Wichtig dabei ist, dass Mund und Nase bedeckt sind, damit vom Träger des Schutzes das Verbreiten von Viren über Tröpfchen reduziert wird.
In städtischen Kindertagesstätten gilt die (Behelfs-)Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ab Donnerstag (24. April): Kinder sind dort im Gegensatz zu erwachsenen Personen von dieser Pflicht befreit. Bürgermeister Tobias Stockhoff empfiehlt das Tragen des (B)MNS auch in den Kindertagesstätten in kirchlicher und freier Trägerschaft und in Schulen. Seine klare Empfehlung richtet sich daher auch an die Dorstener Bürgerschaft: „Trotz der schrittweisen Lockerungen bleibt der Gesundheitsschutz das oberste Ziel. Uns muss klar sein, dass die Corona-Krise noch nicht beendet ist. Daher gilt weiterhin, gemeinsam alles dafür zu tun, mögliche Infektionsketten zu durchbrechen. Und dafür ist der Mund-Nasen-Schutz ein geeignetes Mittel.“

