Erlass des Landes bestätigt Verbot von „Osterfeuern“ – auch im privaten Kreis
Vest. Die Landesregierung hat per Erlass noch einmal klargestellt, dass jegliches Abbrennen von „Osterfeuern“ untersagt bleibt.
In den städtischen Ordnungsämtern gehen derzeit viele Anfragen ein, ob Osterfeuer denn privat abgebrannt werden dürften, wenn die großen Veranstaltungen in den Stadtteilen nicht stattfinden.
Die Antwort ist eindeutig: Nein.
Generell sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das umfasst auch jegliche Osterfeuer.
Diese Maßnahme dient dem Infektionsschutz. Alle überflüssigen persönlichen Kontakte sollen bis auf weiteres unterbleiben.

