Dorsten. Die Bezirksregierung Münster hat den vom Rat beschlossenen Teilflächennutzungsplan Windenergie nicht genehmigt. Die Stadtverwaltung prüft nun, wie mit diesem neuen Sachstand umzugehen ist und hat dazu auch eine Stellungnahme der Anwaltskanzlei angefordert, die das Planungsverfahren juristisch begleitet hat.
Die Absage sei weniger inhaltlich als vielmehr formell begründet, so die Stadt. Beispielsweise widerspreche eine Konzentrationszone für Windenergie auf der Hürfeldhalde nicht den Zielen der regionalen Raumordnung.
Auch die Form der öffentlichen Bekanntgabe von Stellungnahmen wird von Münster kritisiert: das könne Bürger davon abhalten, Bedenken zu äußern.
Außerdem habe die Stadt nicht explizit darauf hingewiesen, dass die vier bestehenden Windenergiezonen mit der Planung aufgehoben werden.
Die Stadt widerspricht der Bezirksregierung, die wegen dieser formalen Gründe die Pläne nicht genehmigt hat.
Die Stadtverwaltung will nun prüfen, welche Schritte erforderlich sind, um den Prozess fortzusetzen.

