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Ein Richter als „Gefallener Engel“

Ein zerbrochener Bronze-Engel hat vor Gricht ein amüsantes Ende gefunden

Recklinghausen. Teuer zu stehen kommt einem Recklinghäuser eine Kletter-Aktion im Innenhof des Parkhotels Engelsburg, bei der er die Brunnenstatue des Hauses im Oktober 2012 runter gerissen hatte (wir berichteten). Das Wahrzeichen des Hotels war dabei derart massiv beschädigt worden, dass Reparaturkosten von fast 2.000 EUR angefallen waren.

Die Haftpflichtversicherung des Beschuldigten hatte sich nur zur Zahlung des halben Betrages bereit erklärt, da sie die korrekte Befestigung der Statue angezweifelt hatte. Engelsburg-Geschäftsführerin Susanna Goesmann hatte mit ihrer anschließend eingereichten Klage auch auf die Bezahlung des Restbetrags gepocht.

Vor dem Amtsgericht Recklinghausen kam es nun unter Vorsitzt von Richter Oliver Nölken zur mündlichen Verhandlung.

Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass sich der Recklinghäuser im Oktober 2012 in grobem Maße fahrlässig verhalten habe, als er sich an einen Flügel der Engelsstatue klammerte, um sich für ein ausgefallenes Foto in Pose zu setzen. Bei dieser Aktion war die Figur aus ihrer Verankerung gerissen, zu Boden gestürzt, und schwer beschädigt worden.

Um sich persönlich ein besseres Bild machen zu können, schreckte Richter Nöken nicht davor zurück, auf das Richterpult zu steigen und sich als personifizierte Engelsfigur von den Zeugen demonstrieren zu lassen, wie sich der genaue Vorgang abgespielt haben könnte. Dies sorgte während der Verhandlung bei allen Anwesenden für großen Unterhaltungswert und Gelächter.

Der Vorsitzende ließ die Aussage des Beklagten nicht gelten, dass er sich lediglich gegen die Stute gelehnt habe und diese allein dadurch zu Fall gekommen sei. Auch führte er in seiner Begründung aus, dass es für einen halbwegs intelligenten Betrachter offenkundig sein müsse, dass man sich weder an den Engel hängen kann, noch darf.

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