Werbe hier
Veröffentlicht in

Gericht lehnt Bauwünsche ab

Dorsten. Die alten Ideen aus den 70er Jahren sind längst vom Tisch. Doch für neue Bauwünsche gibt es keine Grundlage: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Vorhaben des Bau-Investors Winfried Krukenberg abgelehnt, südlich der Gahlener Straße (westlich der Clemens-August-Straße) vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit 27 Wohneinheiten und zwölf Garagen zu errichten.

Genau das schließt nämlich der Bebauungsplan 11, Abschnitt 4 („Krankenhausbereich Dorsten West“) an dieser Stelle aus. Hintergrund: Früher gab es Pläne, die Gahlener Straße als vierspurigen Zubringer zur Autobahn auszubauen. Der Bebauungsplan sollte deshalb neue Bebauung unmittelbar an der Straße verhindern. Nur vier Häuser haben die damaligen Abrissarbeiten überlebt. In den 90er Jahren wurden die Ausbau-Absichten dann zu den Akten gelegt.

Der Bauherr folgerte daraus, dass der Bebauungsplan damit „funktionslos“ geworden sei und klagte nach Ablehnung der Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Bebauungsplan sei nach wie vor in Funktion, meinte das Gericht und wies auch den Hinweis auf die vorhandene Umgebungsbebauung zurück. Die Häuser stehen dort bereits seit den 50er Jahren – bevor der Bebauungsplan aufgestellt wurde.

Werbe hier