
Vest. Die Straßen sollen mal wieder sicherer werden. Das ist der Grund, weshalb erneut die Buß- und Verwarngelder angehoben werden. Verkehrsteilnehmer sollten vorsichtshalber einen Fünfer mehr mitnehmen, denn so viel kostet im Schnitt die Anhebung seit Monatsbeginn.
Parken: Überschreiten um 30 Minuten kostet nun 10 statt 5 Euro; wer die Zeit um mehr als drei Stunden überschreitet, zahlt jetzt 30 Euro. Parken auf Radwegen kostet 20 bis 30 Euro (bisher 15 bis 20). Wer beim Ein- und Aussteigen nicht auf Radler achtet, ist mit 20 Euro (bisher 10) dabei. Parken ohne Parkschreibe kostet 10 statt 5 Euro.
Radfahren: Verwarnungsgelder werden um 5 bis 10 Euro teurer. Fahren auf dem Fußweg 10 bis 20 Euro, Radweg nicht benutzt 20 bis 35 Euro, Fahren in der Fußgängerzone 15 bis 30 Euro (bisher 5 Euro günstiger), Fahren ohne Licht 20 Euro.
Ein generelles Parkverbot gilt auf „Fahrradschutzstreifen“. Das sind mit nicht durchgezogenen Linien abgetrennte Fahrspuren für Fahrräder am rechten Fahrbahnrand. Parkverbotsschilder sind in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Inline-Skater und Rollschuhfahrer werden ausdrückglich erwähnt und Fußgängern gleichgestellt. Es gibt auch ein zusätzliches Verkehrszeichen, mit dem Inline-Skaten oder Rollschuhfahren auf bestimmten Strecken ausdrücklich zugelassen werden kann.
Die neue Straßenverkehrsordnung hat noch eine Besonderheit, die nichts kostet: Den geschlechtsneutralen Verkehr. Beispiel: Es heißt nicht mehr „Radfahrer“ sondern „wer mit dem Rad fährt“. Doch das Bundesgesetzblatt kann die Regelung nicht durchhalten. §25 ist mit „Fußgänger“ überschrieben – und was ist mit den Fußgängerinnen?
Und nicht vergessen: Ab 40 Euro Bußgeld kommen mindestens noch 23,50 Euro Verwaltungsgebühren drauf.

