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Führerschein noch 2012 umtauschen

Vest. Es geht um fünf Jahre: Wer noch in diesem Jahr seinen Führerschein gegen den EU-Kartenführerschein eintauscht, der hat bis 2033 ein gültiges Dokument. Nach dem 19. Januar 2013 tritt das neue Führerscheinrecht in Kraft. Scheine, die ab diesem Tag ausgestellt werden, sind höchstens 15 Jahre gültig.

Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, den alten Führerschein – egal ob grau oder rosa – umzutauschen. Aber es gibt aus der Sicht des Straßenverkehrsamtes eine Reihe von Vorteilen. Dazu gehört, dass der EU-Kartenführerschein Voraussetzung für die Erteilung eines internationalen Führerscheins ebenso ist wie für einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung und für die Ausstellung einer Fahrerkarte. Insbesondere bei Fahrten ins europäische Ausland wird zum Tausch geraten: Nicht alle ausländischen Behörden erkennen die alten deutschen Führerscheine an.

Kennzeichen des EU-Führerscheins: Scheckkartenformat, robuster Kunststoff und aktuelles Foto. Die Berechtigungen des alten Führerscheins bleiben erhalten.

Die Führerscheinstelle (für den Kreis in Marl) rechnet mit einem Andrang zum Jahresende. Anträge können beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder beim Staßenverkehrsamt in Marl gestellt werden.

Mitzubringen sind ein biometrisches Passbild, der Personalausweis, der bisherhige Führerschein und ein Karteikartenabschnitt der ausstellenden Behörde, falls der alte Führerschein nicht im Keis Recklinghausen ausgestellt wurde. Die Gebühren betragen 24 Euro.

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