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Verurteilung: Handy legte die Spur zum Täter

Vest. Warum der (etwa 25 Jahre alte) Guineer eine 33-jährige Schwarzafrikanerin umgebracht hat, das konnte das Landgericht Duisburg nicht herausfinden. Dass er der Täter war (das Sonntagsblatt berichtete), davon war das Gericht überzeugt und verurteilte ihn zu einer elfeinhalbjährigen Haftstrafe.

Es war das Ende einer nur wenige Monate langen Beziehung. Die Frau war Ende Juli 2010 mit vier Messerstichen in ihrer Schermbecker Wohnung getötet worden.

Der Verdacht war schnell auf den Guineer gefallen: Mit seinem Handy war noch kurz vor der Tat aus der Wohnung des Opfers telefoniert worden, dieses Handy hinterließ eine elektronische Spur, die nach Norwegen führte, wo der Guineer im September 2010 festgenommen wurde.

Vor Gericht beteuerte er seine Unschuld und erklärte, zur Tatzeit 19 Jahre alt gewesen zu sein. Ein medizinisches Gutachten fand heraus, dass er mindestens fünf Jahre älter war.

Möglicherweise hat dem Angeklagten der Lebenswandel seiner Freundin nicht gefallen (laut Zeugenaussagen hatte die 33-Jährige viel getrunken und zahlreiche Männerbekanntschaften). Vielleicht hatte er sich auch bei der Frau HIV-infiziert.

Strafmilderungen, so das Gericht, habe man nicht gefunden.

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